Ihre Prüfstellen für Wasserzähler. 
Von der Eichung bis zur Stichprobe.

 

Alle Wasserzähler, die im geschäftlichen Verkehr bzw. zwischen zwei Vertragsparteien (z.B. Mieter und Vermieter) eingesetzt werden, müssen für eine Abrechnung zugelassen sein. 

Diese Zulassung wird durch eine Konformitätsbewertung sichergestellt. Nach Ablauf der Eichfrist können Wasserzähler durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle geeicht werden, um für eine weitere Eichperiode eingesetzt werden zu können.

Die NZR-Gruppe gehört zu den größten Prüfstellen-Dienstleistern Deutschlands. Wir haben nicht nur die Trägerschaft für zwei staatlich anerkannte Prüfstellen für Wasser in Bad Laer (Niedersachsen) und Hirschhorn (Hessen), sondern unterhalten darüber hinaus auch ein DAkkS-Kalibrier-Laboratorium. 

Von derEichung über Befund- und Stichproben-Prüfungen bis hin zu Qualitätsannahme-Prüfungen finden Sie bei NZR hochqualifizierte Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anforderungen. Sprechen wir darüber!
 

Wasserzähler

Messgeräte zur Bestimmung der Wasserverbrauchsmenge müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Wasserzähler der Versorgungswirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter- oder Kontrollzähler Wasser gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird. Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller.

Die NZR hat die Trägerschaft über zwei eigene, staatlich anerkannte Prüfstellen für Wasser:

  • Staatlich anerkannte Prüfstelle WNI 14 in Bad Laer (Niedersachsen)
  • Staatlich anerkannte Prüfstelle WHE 9 in Hirschhorn am Neckar (Hessen)

Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eichen die staatlich anerkannten Prüfstellen der NZR Kalt- und Warmwasserzähler bis 300 m3/Stunde. Hierbei kommen modernste, vollautomatische und rechnergestützte Zählerprüfstationen zum Einsatz. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.

  • Die Eichgültigkeitsdauer für Kalt- und Warmwasserzähler beträgt 6 Jahre und verlängert sich durch Stichprobenprüfung um 3 Jahre.