Ihre Prüfstelle für Wärmezähler.
Von der Eichung bis zur Stichprobe.

 

Alle Wärmezähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen für eine Abrechnung zugelassen sein. 

Diese Zulassung wird durch eine Konformitätsbewertung sichergestellt. Nach Ablauf der Eichfrist können Wärmezähler durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle geeicht werden, um für eine weitere Eichperiode eingesetzt werden zu können.

Die NZR-Gruppe gehört zu den größten Prüfstellen-Dienstleistern Deutschlands.Wir haben nicht nur die Trägerschaft für eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Wärme in Bad Laer (Niedersachsen), sondern unterhalten darüber hinaus auch ein DAkkS-Kalibrier-Laboratorium. 

Von derEichung über Befund- und Stichproben-Prüfungen bis hin zu Qualitätsannahme-Prüfungen finden Sie bei NZR hochqualifizierte Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anforderungen. Sprechen wir darüber!
 

Wärmezähler

Messgeräte zur Bestimmung der Wärmeverbrauchsmenge müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Wärmezähler der Versorgungswirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter- oder Kontrollzähler Wärme gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird. Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller.

Die NZR hat die Trägerschaft über eine eigene staatlich anerkannte Prüfstelle für Wärme:

  • Staatlich anerkannte Prüfstelle KNI 14 in Bad Laer (Niedersachsen)

Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eicht die staatlich anerkannte Prüfstelle der NZR Wärmezähler mit einem Nenndurchfluss bis 60 m3/Stunde, einem Temperaturbereich für hydraulische Geber bis 90° C, für Rechenwerke von 0° bis 180° C und für Temperaturfühler von 0° bis 180° C. Hierbei kommen modernste, vollautomatische und rechnergestützte Zählerprüfstationen zum Einsatz. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.

  • Die Eichgültigkeitsdauer für Wärmezähler beträgt 6 Jahre und verlängert sich durch Stichprobenprüfung um jeweils 3 Jahre.