Ihre Prüfstelle für Gaszähler.
Von der Eichung bis zur Stichprobe.

 

Alle Gaszähler, die im geschäftlichen Verkehr bzw. zwischen zwei Vertragsparteien (z.B. Mieter und Vermieter) eingesetzt werden, müssen für eine Abrechnung zugelassen sein. 

Diese Zulassung wird durch eine Konformitätsbewertung sichergestellt. Nach Ablauf der Eichfrist können Gaszähler durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle geeicht werden, um für eine weitere Eichperiode eingesetzt werden zu können.

Die NZR-Gruppe gehört zu den größten Prüfstellen-Dienstleistern Deutschlands. Wir haben nicht nur die Trägerschaft für eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Gas in Bad Laer (Niedersachsen), sondern unterhalten darüber hinaus auch ein DAkkS-Kalibrier-Laboratorium. 

Von derEichung über Befund- und Stichproben-Prüfungen bis hin zu Qualitätsannahme-Prüfungen finden Sie bei NZR hochqualifizierte Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anforderungen. Sprechen wir darüber!
 

Gaszähler

Messgeräte zur Bestimmung der Gasverbrauchsmenge müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Gaszähler der Versorgungswirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter- oder Kontrollzähler Gas gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird. Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller.

Die NZR hat die Trägerschaft über eine eigene staatlich anerkannte Prüfstelle für Gas:

  • Staatlich anerkannte Prüfstelle GNI 14 in Bad Laer (Niedersachsen)

Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eicht die staatlich anerkannte Prüfstelle der NZR Gaszähler der Größe bis 400 m³/h auf modernen Düsenprüfständen. Die Zähler größerer Bauart werden auf einem Einzelprüfstand mit Drehkolbengaszähler als Normale geprüft. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.

  • Die Eichgültigkeitsdauer für Balgengaszähler bis zur Größe G6 beträgt 8 Jahre und verlängert sich durch jede erfolgreich durchgeführte Stichprobenprüfung um weitere 4 Jahre.

Antrag auf Befundprüfung