Ihre Prüfstellen für Elektrizitätszähler. 
Von der Eichung bis zur Stichprobe.

 

Alle Elektrizitätszähler, die im geschäftlichen Verkehr bzw. zwischen zwei Vertragsparteien (z.B. Mieter und Vermieter) eingesetzt werden, müssen für eine Abrechnung zugelassen sein. 

Diese Zulassung wird durch eine Konformitätsbewertung sichergestellt. Nach Ablauf der Eichfrist können Elektrizitätszähler durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle geeicht werden, um für eine weitere Eichperiode eingesetzt werden zu können.

Die NZR-Gruppe gehört zu den größten Prüfstellen-Dienstleistern Deutschlands. Wir haben nicht nur die Trägerschaft für zwei staatlich anerkannte Prüfstellen für Elektrizität in Bad Laer (Niedersachsen) und Hirschhorn (Hessen), sondern unterhalten darüber hinaus auch ein DakkS-Kalibrier-Laboratorium. 

Von derEichung über Befund- und Stichproben-Prüfungen bis hin zu Qualitätsannahme-Prüfungen finden Sie bei NZR hochqualifizierte Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anforderungen. Sprechen wir darüber!
 

Elektrizitätszähler

Messgeräte zur Bestimmung der elektrischen Energie oder der elektrischen Leistung müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Elektrizitätszähler der Energiewirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter- oder Kontrollzähler Energie gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird. Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller.

Die NZR hat die Trägerschaft über zwei eigene staatlich anerkannte Prüfstellen für Elektrizität:

  • Staatlich anerkannte Prüfstelle ENI 14 in Bad Laer (Niedersachen)
  • Staatlich anerkannte Prüfstelle EHE 6 in Hirschhorn am Neckar / Heidelberg (Hessen)

Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eichen die staatlich anerkannten Prüfstellen Elektrizitätszähler bis 150 Ampere und 500 Volt. Hierbei kommen modernste, vollautomatische und rechnergesteuerte Zählerprüfeinrichtungen zum Einsatz. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.

  • Die Eichgültigkeitsdauer für direktmessende mechanische Wechsel- und Drehstromzähler beträgt 16 Jahre und verlängert sich durch jede erfolgreiche Stichprobenprüfung  um 5 Jahre.
  • Für mechanische Messwandlerzähler gilt eine Eichgültigkeitsdauer von 12 Jahren.
  • Bei elektronischen Zählern beträgt die Eichgültigkeitsdauer 8 Jahre und kann durch Stichprobenprüfungen um 5 Jahre verlängert werden.
  • Für Stromwandler gibt es keine Beschränkung der Eichgültigkeitsdauer 

Vorzeitig erlischt die Gültigkeit der Eichung, wenn das Messgerät nach der Eichung die Verkehrsfehlergrenzen nicht einhält oder wenn die Stempelzeichen verletzt bzw. beschädigt sind.

 

Eichfehlergrenzen

Die Eichfehlergrenzen bei Elektrizitätszählern sind für die durchzuführenden Prüfpunkte der Eichung festgelegt. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Fehlergrenzen einiger Prüfpunkte:

Eichtechnischer Prüfpunkt  Direkt Messender Zähler  Wandlerzähler  
5 % von In+ / – 4,0 %+ / – 2,5 %
10 % von In+ / – 3,0 %+ / – 2,0 %
100 % von In+ / – 3,0 %+ / – 2,0 %

Sobald die Zähler in Verwendung sind gelten die Verkehrsfehlergrenzen. Diese betragen das Doppelte der Eichfehlergrenzen.

Antrag auf Befundprüfung