
Prüfstelle für Messgeräte für Wasser
Messgeräte zur Bestimmung der Wasserverbrauchsmenge müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Wasserzähler der Versorgungswirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter- oder Kontrollzähler Wasser gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird. Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller.
Die NZR hat die Trägerschaft über zwei eigene, staatlich anerkannte Prüfstellen für Wasser:
- Staatlich anerkannte Prüfstelle WNI 14 in Bad Laer (Niedersachsen)
- Staatlich anerkannte Prüfstelle WHE 9 in Hirschhorn am Neckar (Hessen)
Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eichen die staatlich anerkannten Prüfstellen der NZR Kalt- und Warmwasserzähler bis 300 m3/Stunde. Hierbei kommen modernste, vollautomatische und rechnergestützte Zählerprüfstationen zum Einsatz. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.
- Die Eichgültigkeitsdauer für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre und verlängert sich durch Stichprobenprüfung um 3 Jahre.
- Für Warmwasserzähler beträgt die Eichgültigkeitsdauer nur 5 Jahre. Sie kann durch eine bestandene Stichprobenprüfung um 3 Jahre verlängert werden.


