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Prüfstelle Wärme


Prüfstelle für Messgeräte für Wärme

Messgeräte zur Bestimmung der Wärmeverbrauchsmenge müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Wärmezähler der Versorgungswirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter- oder Kontrollzähler Wärme gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird. Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller.

Die NZR hat die Trägerschaft über eine eigene staatlich anerkannte Prüfstelle für Wärme:

  • Staatlich anerkannte Prüfstelle KNI 14 in Bad Laer (Niedersachsen)

Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eicht die staatlich anerkannte Prüfstelle der NZR Wärmezähler mit einem Nenndurchfluss bis 60 m3/Stunde, einem Temperaturbereich für hydraulische Geber bis 90° C, für Rechenwerke von 0 bis 180° C und für Temperaturfühler von 20 bis 180° C. Hierbei kommen modernste, vollautomatische und rechnergestützte Zählerprüfstationen zum Einsatz. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.

  • Die Eichgültigkeitsdauer für Wärmezähler beträgt 6 Jahre und verlängert sich durch Stichprobenprüfung um jeweils 3 Jahre.