
Prüfstelle für Messgeräte für Gas
Messgeräte zur Bestimmung der Gasverbrauchsmenge müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Gaszähler der Versorgungswirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter- oder Kontrollzähler Gas gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird. Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller.
Die NZR hat die Trägerschaft über eine eigene staatlich anerkannte Prüfstelle für Gas:
- Staatlich anerkannte Prüfstelle GNI 14 in Bad Laer (Niedersachsen)
Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eicht die staatlich anerkannte Prüfstelle der NZR Gaszähler der Größe G2.5, G4, G6, G10, G16 und G25 auf modernen Düsenprüfständen, entsprechend von 25 m3/Stunde bis 40 m3/Stunde. Die Zähler größerer Bauart werden auf einem Einzelprüfstand mit Trommel- bzw. Drehkolbengaszähler als Normale geprüft. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.
- Die Eichgültigkeitsdauer für Balgengaszähler bis zur Größe G6 beträgt 8 Jahre und verlängert sich durch jede erfolgreich durchgeführte Stichprobenprüfung um weitere 4 Jahre.

