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Prüfstelle Elektrizität


Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität

Messgeräte zur Bestimmung der elektrischen Energie oder der elektrischen Leistung müssen konformitätsbewertet oder geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Elektrizitätszähler der Energiewirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter- oder Kontrollzähler Energie gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird. Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller.

Die NZR hat die Trägerschaft über zwei eigene staatlich anerkannte Prüfstellen für Elektrizität:

  • Staatlich anerkannte Prüfstelle ENI 14 in Bad Laer (Niedersachen)
  • Staatlich anerkannte Prüfstelle EHE 6 in Hirschhorn am Neckar / Heidelberg (Hessen)
  • DAkkS-Kalibrierlabor D-K-18679-01 akkreditiert nach DIN EN ISO / IEC 17025 in Bad Laer

Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eichen die staatlich anerkannten Prüfstellen Elektrizitätszähler bis 120 Ampere und 500 Volt sowie Stromwandler bis 1.200 Ampere. Hierbei kommen modernste, vollautomatische und rechnergesteuerte Zählerprüfeinrichtungen zum Einsatz. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.

  • Die Eichgültigkeitsdauer für direktmessende mechanische Wechsel- und Drehstromzähler beträgt 16 Jahre und verlängert sich durch jede erfolgreiche Stichprobenprüfung  um 5 Jahre.
  • Für mechanische Messwandlerzähler gilt eine Eichgültigkeitsdauer von 12 Jahren.
  • Bei elektronischen Zählern beträgt die Eichgültigkeitsdauer 8 Jahre und kann durch Stichprobenprüfungen um 5 Jahre verlängert werden.
  • Für Stromwandler gibt es keine Beschränkung der Eichgültigkeitsdauer

Vorzeitig erlischt die Gültigkeit der Eichung, wenn das Messgerät nach der Eichung die Verkehrsfehlergrenzen nicht einhält oder wenn die Stempelzeichen verletzt bzw. beschädigt sind.

Eichfehlergrenzen
Die Eichfehlergrenzen bei Elektrizitätszählern sind für die durchzuführenden Prüfpunkte der Eichung festgelegt. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Fehlergrenzen einiger Prüfpunkte:

Eichtechnischer
Prüfpunkt    Direkt Messender Zähler    Wandlerzähler
5 % von In             + / – 4,0 %                       + / – 2,5 %
10 % von In           + / – 3,0 %                       + / – 2,0 %
100 % von In         + / – 3,0 %                       + / – 2,0 %

Sobald die Zähler in Verwendung sind gelten die Verkehrsfehlergrenzen. Diese betragen das Doppelte der Eichfehlergrenzen.