
In allen Tätigkeitsbereichen rund um den Wasserzähler können Sie auf die Unterstützung erfahrener Fachkräfte zurückgreifen. Angefangen beim Zählerein- und -ausbau über die Stichprobenprüfungen, die Wartung bis hin zur Eichung und Befundprüfung.
Stichprobenprüfung
Die Eichgültigkeit der Zähler ist durch die gesetzlichen Vorgaben zeitlich beschränkt. Durch Stichprobenprüfungen lassen sich die Eichgültigkeitszeiten verlängern, so dass die Zähler bis zur nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Stichprobenprüfung installiert bleiben können. Dadurch sparen Sie sich vorzeitiges Wechsel der Zähler und zögert die Anschaffung neuer Zähler hinaus.
Wesentliche Kriterien für eine erfolgreiche Stichprobenprüfung sind:
- Die lückenlose Bestandsführung der Zähler hinsichtlich Eichfristen und Einbauort
- Die fachkundige Zusammenfassung der Zähler hinsichtlich Zählerhersteller, -type und Baujahr zu brauchbaren Losgrößen
- Eine ordnungsgemäße Anmeldung und Durchführung der Stichprobe beim Eichamt
- Der sorgfältige Umgang mit den Prüflingen
In all diesen Fragen und Aufgaben können Sie auf die langjährige Erfahrung des NZR-Teams vertrauen.
Turnuswechsel (Zählerein- und ausbau)
Läuft die Eichgültigkeit der Zähler ab und werden keine Stichprobenprüfungen durchgeführt oder das Zählerlos besteht die Stichprobenprüfung nicht, so müssen alle Zähler des Loses ausgetauscht werden.
Eichung (ehemals auch Beglaubigung genannt)
Messgeräte zur Bestimmung der Wasserverbrauchsmenge müssen geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder zur Verwendung bereit gehalten werden. Davon betroffen sind nicht nur Wasserzähler der Versorgungswirtschaft, sondern auch solche, über die als Zwischen-, Unter-, Camping usw. Wasser gegen Entgelt zwischen zwei Vertragspartnern (z. B. zwischen Mieter und Vermieter) abgerechnet wird.
Die Eichung der Messgeräte erfolgt durch die Eichbehörden der Bundesländer und staatlich anerkannten Prüfstellen. Die NZR hat die Trägerschaft über zwei eigene staatlich anerkannte Prüfstellen für Wasser:
Staatlich anerkannte Prüfstelle WG 14 in Bad Laer (Niedersachen)
Staatlich anerkannte Prüfstelle WF 6 in Hirschhorn/Heidelberg (Hessen)
Entsprechend den eichrechtlichen Bestimmungen eichen die staatlich anerkannten Prüfstellen neue und überholte Wasserzähler bis 300 m³/Stunde. Hierbei kommen modernste, vollautomatische und rechnergesteuerte Zählerprüfeinrichtungen zum Einsatz. Die ermittelten Daten werden statistisch erfasst und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben archiviert.
Befundprüfung
Bei der Befundprüfung findet die Überprüfung der Messrichtigkeit eines geeichten Zählers statt. Dies stellt eine hoheitliche Aufgabe dar, die mittels eines Prüfberichts einer staatlich anerkannten Prüfstelle dokumentiert wird.
Zweifelt ein Kunde die Richtigkeit des Zählers, nach dem er abgerechnet wird an, so hat der Kunde das Recht, eine Befundprüfung zu beantragen. Bei der Befundprüfung wird unter anderem überprüft, ob die Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen gewährleistet ist.
Diese meist sehr sensible Angelegenheit können Sie vertrauensvoll an die NZR als unabhängige dritte Person übergeben.
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